Die Sängglen Siedlung und Pfaffenstein II
Die Architekten Philippe Bridel und Hugo Spirig erbauten in den Jahren 1961 bis 1974 in Pfaffhausen (politische Gemeinde Fällanden) die Siedlung Sängglen und anschliessend von 1972 bis 1974 die Siedlung Pfaffenstein II. Die Siedlung Sängglen besteht aus 40 typenähnlichen Einfamilienhäuser mit einheitlicher Materialisierung der von Aussen wahrnehmbaren Bauteilen. Pfaffenstein II umfasst 10 Häuser, welche ebenso wie die Sängglen Siedlung durch eine einheitliche Gesamtkonzeption und Gestaltung des äusseren Erscheinungsbildes auf- und gefallen. Das Fehlen einer Bauordnung in Fällanden und das weitsichtige Mitwirken des Landwirt und Grundeigentümers Willi Hofstetter begünstigten die Realisierung der beiden zeittypischen Einfamilienhaussiedlungen.
Die Bebauung der beiden Baufelder nach einem übergeordneten Plan lassen die einzelnen Einheiten als Teil eines Gesamten erscheinen. Jeweils drei bis vier Häuser sind gruppiert, gemeinsam erschlossen und verfügen teilweise über einen gemeinsamen Hof. Die Wohneinheiten sind gegeneinander so ausgerichtet, dass privates Wohnen gewährleistet ist. Die Häuser sind eingebettet in eine parkähnliche, bewusst gestaltete Landschaft, welche zahlreiche grosszügige und weitsichtige Durchblicke erlaubt.
Einheitlichkeit im Konzept, der Konstruktion und der Materialisierung der Häuser unterstützen den Ensemblecharakter der Siedlung. Flachdächer, einheitliche Fassaden aus Sichtbeton oder grobem Spritzbeton (Pfaffenstein II), Sandsteinwänden und Holz (im Sängglen-Grün) sowie eigene Fenstergeometrien in weissem Holz tragen dazu bei, dass trotz unterschiedlichen Grundrissen die Häuser als Sängglen-Häuser bzw. Pfaffenstein II-Häuser wahrgenommen werden. Trotz Einheitlichkeit gegen Aussen, verfügt jedes Haus über einen eigenen, individuell geplanten, den Erstkäuferbedürfnissen und dem Gelände angepassten Grundriss.
Die Innenraumgestaltung ist ebenso individuell, wobei mehrere Sängglen-Häuser über Einliegerwohungen verfügen, welche bei Bedarf flexible Nutzungsformen erlauben. Viele der Erstkäufer konnten beim Materialisieren der Innenräume mitwirken. Böden, Decken, Badezimmer, Küchen, Wohn- und Schlafzimmer sind deshalb in den Häusern oft unterschiedlich ausgestaltet. Die Innenräume haben in den letzten fünfzig Jahren die meisten Anpassungen an zeitgenössische Bedürfnisse und aktuelle Geschmacksempfinden durchlebt.
Gegenwärtig läuft ein Verfahren, dessen Gegenstand die Abklärung der Schutzwürdigkeit der Siedlung Sängglen und Pfaffenstein II unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten und der allfällige Erlass von Schutzmassnahmen ist. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat im August 2016 den Entscheid der Baudirektion, auf eine Unterschutzstellung zu verzichten, aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Baudirektion zurückgewiesen. Anfang Mai 2018 hat die Baudirektion eine neue Schutzverfügung erlassen, welche bis auf weiteres Schutz für die wesentlichen Elemente der Häuser und der Siedlungen bewirkt. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Der Zürcher Heimatschutz ist auch am Verfahren beteiligt und befürwortet eine Unterschutzstellung.
Quelle: Das Werk : Architektur und Kunst, Band 51 (1964), Heft 8